Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz für Websites ab 2025

Wir machen Ihre Webseite fit für die neue EU-Richtlinie

Mehr erfahren

Das BFSG kommt - jetzt handeln!

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt.

Was ist das Ziel des neuen Barrierefreiheitsgesetzes?

Ziel des BFSG ist es, den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern und so Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

„Eine Website gilt als barrierefrei, wenn Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie wir das Web nutzen.“

Aktion Mensch

Was bedeutet das für mich?

Als Betreiber einer Website, eines Online-Shops oder anderer digital zugänglicher Anwendungen, wie Apps oder maßgeschneiderter Softwarelösungen, bedeutet das BFSG, dass Ihre digitalen Angebote bestimmten Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen.

Diese Verpflichtung stellt sicher, dass Websites, Apps und digitale Dienste für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen – verständlich und nutzbar sind.
Zu den Anforderungen zählen unter anderem:
Alternative Inhalte
Die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder
Untertitel
Die Einbindung von Untertiteln
für Videos
Texte und Sichtbarkeit
Die Anpassung von Kontrasten
und Schriftgrößen
NAvigation
Eine vollständige Tastaturnavigation auf der gesamten Webseite

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Das BFSG ist verbindlich. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, können mit Sanktionen rechnen, darunter:
Bußgelder und Zwangsgelder für Verstöße, die Benachteiligungen verursachen
Abmahnungen und rechtliche Schritte durch Interessenverbände von Menschen mit Beeinträchtigungen

„ Barrierefreiheit wird damit ein fester Bestandteil der Unternehmens-Compliance. In der Anfangsphase ist mit erhöhtem Abmahnpotenzial zu rechnen. “

keeen gmbh

Wie sieht die praktische Umsetzung aus?

Barrierefreiheit ist eine Teamleistung, da sie die Zusammenarbeit von UX- und UI-Design, technischer Umsetzung und Content-Management erfordert. Beispiele für praktische Herausforderungen:
Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erkennen Texte oder Formulare nicht gut, wenn sich diese kaum vom Hintergrund abheben.
Gehörlose oder schwerhörige Menschen können Videos nur nutzen, wenn diese Untertitel enthalten.
Blinde Nutzer benötigen textliche Beschreibungen für Bilder, Formulare und Buttons, um Webseiten sinnvoll nutzen zu können.
Wie können wir sie unterstützen?

Wir bieten umfassende Unterstützung zur Umsetzung des BFSG

Erstberatung und Einschätzung

Beantwortung Ihrer Fragen und initiale Einschätzung.

Audit und Analyse

Durchführung von Audits zur Identifizierung von Problemstellen & Lösungsansätzen.

Umsetzungsbegleitung

Unterstützung bei der Umsetzung durch uns oder in Begleitung Ihrer Teams.

Abschluss-Audit

Nach Abschluss erneuter Audit, um die erreichten Verbesserungen messbar zu machen.

Implementierung im Unternehmen

Prozessen und Regeln zur Integration von Barrierefreiheit im Daily business

Sie haben Fragen zum Thema Barriefreiheit? Wir helfen ihnen gerne weiter.

Rufen Sie uns an unter +49 5362 155 83-22 oder schreiben Sie uns eine Mail an sales@keeen.net

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://bfsg-gesetz.de/